Kurzauswertung: "Kleine Anfrage der Grünen in Landtag zu den Kalihalden in Niedersachsen

Statement von Imke Byl, umweltpolitische Sprecherin

„Die Altlasten der Kali-Industrie sind eine Gefahr für das Grundwasser. Das Grundwasser unterhalb der Salzhalden ist an allen Standorten massiv belastet, die Landesregierung verweist jedoch lapidar darauf, dass die Halden Bestandsschutz hätten. Stattdessen müsste das Land den Betreiber K+S in Haftung nehmen, um die Salzauswaschungen zu stoppen und das Grundwasser zu sanieren. Durch eine Abdeckung der Salzhalden sollen die Auswaschungen langfristig vermindert werden. Bislang ist aber völlig offen, ob das tatsächlich klappt. Ob die Halden tatsächlich abgedichtet werden können, will die Landesregierung erst nach Abschluss der Abdeckung evaluieren. Die Haldenabdeckungen sind vor allem ein profitables Geschäft für Kali + Salz. Auf den Halden werden mit Bauschutt und belasteten Böden abgelagert und für diese Entsorgung lässt sich der Betreiber natürlich bezahlen.“

 

Das sind die Standorte:

  • a) Kalihalde Niedersachsen in Wathlingen, LK Celle Genehmigungsverfahren für eine Haldenabdeckung läuft Einleitung von salzhaltigen Abwässern in die Fuhse
  • b) Kalihalde Siegfried in Giesen, LK Hildesheim Wiederinbetriebnahme des Kaliwerks Siegfried-Giesen kürzlich genehmigt, dafür soll eine zweite Kalihalde aufgeschüttet werden. Die Althalde soll abgedeckt werden, bislang kein konkreter Zeitplan Einleitung von salzhaltigen Abwässern in die Innerste
  • c) Kalihalde Sigmundshall in Wunstorf-Bokeloh, Region Hannover Abdeckung mit REKAL-Abfällen läuft = Salzschlacken aus der Sekundäraluminium- Industrie Einleitung von salzhaltigen Abwässern in die Leine
  • d) Kalihalde Friedrichshall in Sehnde, Region Hannover Abdeckung mit Bodenaushub und aufbereitetem Bauschutt läuft
  • e) Kalihalde Hugo in Lehrte, Region Hannover Bislang keine Haldenabdeckung geplant
  • f) Kalihalde Ronnenberg in Ronnenberg, Region Hannover Genehmigungsverfahren für eine Haldenabdeckung läuft Einleitung von salzhaltigen Abwässern in die Fösse
  • g) Kalihalde Hansa in Empelde. Region Hannover Haldenabdeckung ist abgeschlossen


Auszüge aus den Antworten der Landesregierung: 

  • Der Betreiber K+S verfügt für keine der Kalihalden über eine wasserrechtliche Erlaubnis für Salzeinleitungen in das Grundwasser (Frage 7). Obwohl Salzauswaschungen das Grundwasser unter den Halden massiv verschmutzen, sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf und verweist drauf, die Halden hätten Bestandsschutz. „Das Versickern haldenstämmiger Salzwässer bei einer Halde ohne Basisdichtung ist ungewollt.“ (Frage 22)
  • Sechs Kalihalden verfügen über keine Basisabdichtung, um einen Austrag von Salzwasser in das Grundwasser zu verhindern. Lediglich die Kalihalde Sigmundshall verfügt über eine Basisabdichtung: Unter der Halde gibt es eine 20cm dicke Schicht auch Tonschlämmen, die jedoch nie einer Qualitätskontrolle unterzogen wurde. (Frage 8)
  • Alle Grundwasserkörper unterhalb der Kalihalden sind in einem schlechten Zustand (Frage 15). An allen Standorten, wo ein Grundwassermonitoring durchgeführt wird, wird im Grundwasser unterhalb der Halde der Grenzwert für Salz im Grundwasser (max. 250 mg Salz pro Liter) überschritten. Für die Kalihalden Hugo und Ronnenberg liegen dazu keine Erkenntnisse vor, hier sollen noch Untersuchungen zur Wassergefährdung durchgeführt werden (Frage 16)
  • Inwiefern die bislang erfolgten Haldenabdeckungen Salzauswaschungen verringern, kann die Landesregierung nicht beantworten. Belastbare Erkenntnisse könnten erst nach Abschluss der Haldenabdeckung gewonnen werden (Frage 51)
  • Die Kalihalden sollen mit Abfällen abgedeckt werden, die sonst auf Deponien entsorgt werden müssten: belasteter Bodenaushub, Bauschutt und REKAL-Abfälle, die überwiegend aus dem Großraum Hannover/Braunschweig stammen (Fragen 37 – 40). Dennoch werden die Abfallentsorgung durch die Haldenabdeckung nach Bergrecht, nicht nach dem strengeren Deponierecht genehmigt (Frage 36)
  • Aussagen zu den wirtschaftlichen Interessen von K+S, für die die Entsorgung von Abfällen ein rentables Geschäft ist, verweigert die LR (Fragen 32 – 34, vgl. HAZ-Berichte von 2016 zu Entsorgungskosten für Z2-Böden)

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung

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