Die GRÜNEN Ronnenberg mit der Grünen Bundes- und Landesspitze auf der TTIP Demo

Durch die Investor-Staat-Klagen entmachten die Parlamente sich freiwillig, über Gesetzte sollen zukünftig Großkonzerne entscheiden.

Warum sind diese Klagen gefährlich? (von SKA Keller, grüne MdEB)

Mit Hilfe dieses Klagemechanismus können ausländische Investoren nationale Gerichte umgehen und einen Staat vor einem internationalen Schiedsgericht verklagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt sehen. Es bestehen weltweit bereits über 3000 bilaterale Investitionsabkommen und viele enthalten den Klagemechanismus. Die in den Abkommen festgelegten Schutzrechte für Investoren sind fast immer so vage gehalten, dass diese letztlich gegen fast alle demokratisch getroffenen Entscheidungen klagen können – das zeigen Fälle, die sich unter den bestehenden Investitionsabkommen abgespielt haben. Vattenfall klagt momentan gegen Deutschland auf Entschädigungszahlungen über eine Höhe von mehr als drei Milliarden Euro wegen der Entscheidung für den Atomausstieg, die von einer breiten parlamentarischen und gesellschaftlichen Mehrheit getragen wurde. Der Zigarettenkonzern Philip Morris verklagte Uruguay wegen Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen. Tschechien musste 354 Millionen US Dollar an einen Investor zahlen wegen einer Änderung von Kooperationsverträgen beim Betrieb eines Fernsehsenders durch den tschechischen Medienrat. Im Jahr 2012 wurde die jemals höchste Entschädigung einem Investor zugesprochen: 1,77 Milliarden US-Dollar muss Ecuador wegen der Beendigung eines Vertrags zur Erdölförderung an den Ölkonzern Occidental zahlen. Diese Aufzählung ließe sich fortsetzen.

Demokratisch getroffene Entscheidungen kommen so unter das Messer von internationalen Schiedsgerichten. Die angeklagten Staaten haben nur zwei Möglichkeiten: Entweder lassen sie sich auf einen Vergleich ein, der oftmals darin besteht, dass sie die Entscheidungen zurücknehmen, oder aber sie zahlen gewaltige Summen an Entschädigung an den Investor.

Wenn man sich weitere Details anschaut, wird es nicht besser. Staaten werden häufig alleine durch die Androhung von Klagen davon abgehalten, Regulierungen zu erlassen – das nennt man den „chilling effect“. Wird eine Klage anhängig, lassen sich Gaststaaten oft auf einen Vergleich ein, der die Rücknahme der Regulierungen beinhaltet, aus Angst am Ende einen hohen Schadensersatz zahlen zu müssen. Die Zusammensetzung der internationalen Gerichte erfolgt willkürlich. Darüber hinaus hat ein Staat nach einem getroffenen Urteil eines Schiedsgerichtes bisher keine Möglichkeit auf Berufung. Weder Parlamente noch Zivilgesellschaft erhalten in der Regel Informationen zu Prozess, Inhalt und Ergebnissen der Schiedsverfahren. Der Ausgang der Verfahren ist unvorhersehbar, da keine einheitliche Rechtsprechung vorliegt.

Um die Brisanz mit einem Gedankenspiel zu verdeutlichen: Momentan wird das sogenannte Fracking in Europa sehr kontrovers diskutiert. Es ist gut möglich, dass in Zukunft ein amerikanisches Unternehmen einen EU-Staat verklagt, wenn dieser ein Moratorium für Fracking einführt oder hohe Umweltauflagen erlässt. So ist es der Regierung von Quebec geschehen, die im Rahmen der nordamerikanischen Freihandelszone von einem amerikanischen Investor verklagt wurde.

Hier mehr Bilder

zurück

Das Repaircafe 2024

Die Termine

Für Rückfragen und Hinweise:

Uwe Buntrock,
Telefon 0511 37467956,

E-Mail: repaircafe@remove-this.gruene-ronnenberg.de

Sie können die Terminliste hier herunterladen.

Ratstermine

Hier geht es direkt zum Ratsinformationssystem

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>