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Die Rad- und Fußwege, insbesondere die kombinierten Rad- und Fußwege sind an vielen Stellen zu schmal, um die Abstandsregeln während der Corona-Pandemie einzuhalten.
Daher soll die Stadt die Radwegebenutzungspflicht innerorts aufheben bzw. sich bei der Region und beim Land für eine Genehmigung zur Umsetzung einsetzen.
Radfahrer*innen, die dieses wollen und wo es gefahrlos möglich ist, sollen die Möglichkeit bekommen, alternativ zum Radweg auch die Straße benutzen zu dürfen, ohne sich strafbar zu machen. Sie sollen natürlich weiterhin auch den Radweg nutzen können.
Ein Beispiel ist der kombinierte Rad- und Fußweg an der Nenndorfer Straße, auf dem es schon außerhalb von Corono-Zeiten extrem eng und auf dem es unmöglich ist, bei sich entgegenkommenden Fußgänger*innen und Radfahrer*innen das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten. Man kann es niemanden verdenken, der oder die hier mit dem Rad auf die Straße ausweicht. Damit macht man sich aber zur Zeit strafbar.
Um Radfahrer*innen zu schützen und auch aufgrund zunehmenden Radverkehrs, soll die Stadt/ Region flankierend auf den Durchgangsstraßen (Regionsstraßen) innerorts ausnahmslos Tempo 30 anordnen. Der zuständige Verkehrsdezernent der Region hat öffentlich geäußert, dass er auf Anträge aus den Kommunen wartet.
Im Übrigen erinnern die Grünen daran, dass es schon vor über 20 Jahren parteiübergreifende Beschlüsse im Rat zur flächendeckenden Einführung von Tempo 30 im Stadtgebiet gab. Es ist mehr als überfällig, die letzten Tempo-50-Straßen umzuwidmen.
Jens Williges Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Ronnenberg
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