BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Ronnenberg

FFH-Gebiet an der Ronnenberger Kalihalde bleibt erhalten

12.09.26 –

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Die von den Ronnenberger Grünen, allen voran Jens Williges und Ulrich Schmersow, lang erwartete Sicherung des FFH-Gebietes am Fuße der Kalihalde Ronnenberg ist im Amtsblatt der Region Hannover veröffentlicht worden. Mit dieser einstweiligen Sicherstellung als geschützter Landschaftsbestandteil sind der Eigentümer Horizon und von ihm beauftragte Unternehmen verpflichtet, das FFH-Gebiet zu erhalten und zu schützen.

Damit werden die bisherigen Planungen zum Beseitigen und Ersetzen des FFH-Gebietes zukünftig nicht mehr möglich sein. Die Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil bedeutet, dass für die Abdeckung an der südöstlichen und südlichen Seite der Halde Haldenmaterial abgetragen werden muss, um ausreichend Platz für die Aufschüttungsfläche für die Mindestabdeckung der Resthalde zu erhalten. Dieses salzhaltige Haldenmaterial kann dann zur Profilierung der Plateaufläche auf dem Haldenstumpf verwendet werden. Damit entfallen viele Lkw-Transporte mit Bauschutt und anderem Material, welches der Eigentümer und von ihm beauftragte Unternehmen für die Profilierung der Plateaufläche vorgesehen hatten. Für die Menschen vor Ort bedeutet dies weniger Belastungen durch Staub, Lärm und Verkehrsbehinderungen. 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kann das FFH-Gebiet in seiner Lage durch Horizon nicht mehr ignoriert werden und völlig unzureichende Kompensationsmaßnahmen müssten damit vom Tisch sein.

Die Ronnenberger Grünen begrüßen die einstweilige Sicherstellung als geschützter Landschaftsbestandteil und damit den Schutz des FFH-Gebietes. Damit wird ein wertvolles Biotop erhalten und hoffentlich wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Ebensowerden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr unnötigen Belastungen ausgesetzt. Das Aufbringen von belasteten Bauschutt würde die vorhandene Altlast der Kalihalde noch verschlimmern, weil weitere Schadstoffe auf die Resthalde hinzukämen.

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